Eigene Entscheidungen treffen.
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,
Organspende.
Patientenverfügung
Stellen Sie sich vor, jemand anderes bestimmt über die medizinischen Maßnahmen an Ihnen. Zum Beispiel, weil Sie im Koma liegen und es nicht selbst tun können. Gefällt Ihnen diese Vorstellung ganz und gar nicht? Wenn Sie selbst entscheiden möchten, welche lebens-erhaltenden Maßnahmen bei Ihnen eingeleitet werden sollen, dann kümmern Sie sich am besten beizeiten um eine Patientenverfügung.
Betreuungsverfügung
Ein vom Gericht bestellter fremder Betreuer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, weil Sie es nicht mehr können. Das möchten Sie auf alle Fälle vermeiden? Mit einer Betreuungsverfügung können Sie einen konkreten Menschen als Ihren Betreuer nennen. Das ist sinnvoll, da weder Ihr Ehepartner noch die Kinder automatisch als Betreuer handeln dürfen.
Organspende
Haben Sie sich schon einmal mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt oder besitzen Sie bereits einen Organspendeausweis? Ob Sie sich für oder gegen die Organspende entscheiden, die Hauptsache ist, Sie dokumentieren Ihren Willen mit dem Organspendeausweis. Mit Ihrem ausgefüllten und unterschriebenen Ausweis schaffen Sie Klarheit für Angehörige und Ärzte und stellen sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.